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   BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13   

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BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13 (https://dejure.org/2013,33787)
BVerwG, Entscheidung vom 01.11.2013 - 8 B 3.13 (https://dejure.org/2013,33787)
BVerwG, Entscheidung vom 01. November 2013 - 8 B 3.13 (https://dejure.org/2013,33787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsinteresse im Hinblick auf mögliche Lohnforderungen von Arbeitnehmern und potenzielle Beitragsforderungen von Sozialversicherungsträgern

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    Feststellungsinteresse im Hinblick auf mögliche Lohnforderungen von Arbeitnehmern und potenzielle Beitragsforderungen von Sozialversicherungsträgern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Ergänzend werden auch Abschnitte aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 19.09 - (BVerwGE 136, 54 = Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 148) in Bezug auf die Subsidiaritätsregelung des § 43 Abs. 2 VwGO zitiert.

    Dabei ist bereits widersprüchlich, dass der Kläger einerseits im Rahmen seiner Divergenzrüge selbst vorträgt, dass die von ihm aufgeworfenen Fragen zum Vorliegen eines Feststellungsinteresses und zur Subsidiarität der Feststellungsklage durch die beiden von ihm angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 und BVerwG 8 C 19.09 - a.a.O. bereits geklärt seien, andererseits jedoch in der Beschwerde zugleich ihre Klärungsbedürftigkeit geltend macht, ohne diese näher zu begründen.

  • BVerwG, 27.01.2010 - 8 C 38.09

    Zwischenurteil; Feststellungsklage; streitiges Rechtsverhältnis;

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Der Kläger macht geltend, die angegriffene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts weiche "zur Frage des Feststellungsinteresses" (§ 43 Abs. 1 VwGO) sowie bezüglich der "in § 43 Abs. 2 VwGO geregelte(n) Subsidiarität" von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 - (BVerwGE 136, 75 = Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 149) ab.

    Dabei ist bereits widersprüchlich, dass der Kläger einerseits im Rahmen seiner Divergenzrüge selbst vorträgt, dass die von ihm aufgeworfenen Fragen zum Vorliegen eines Feststellungsinteresses und zur Subsidiarität der Feststellungsklage durch die beiden von ihm angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 2010 - BVerwG 8 C 38.09 und BVerwG 8 C 19.09 - a.a.O. bereits geklärt seien, andererseits jedoch in der Beschwerde zugleich ihre Klärungsbedürftigkeit geltend macht, ohne diese näher zu begründen.

  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Nach dem die gesetzliche Regelung des Revisionszulassungsverfahrens beherrschenden Grundkonzept soll ein Revisionsverfahren nur eröffnet werden, wenn die als Zulassungsgrund angeführte grundsätzliche Rechtsfrage oder die geltend gemachte Abweichung oder der gerügte Verfahrensmangel für die Entscheidung in der Hauptsache erheblich ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 52 und vom 21. August 1995 - BVerwG 8 B 43.95 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 279).

    Diese Entscheidungserheblichkeit muss, sofern dazu Veranlassung besteht, in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1993 a.a.O. S. 51 f. und vom 21. August 1995 a.a.O.), damit die Beschwerde zulässig ist.

  • BVerwG, 27.11.2008 - 5 B 54.08

    Schriftlichkeit als zivilrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzung für eine

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Denn die tatsächliche und rechtliche Würdigung ergibt sich regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung nach der mündlichen Verhandlung (vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 - BVerwG 5 B 54.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 8 m.w.N.).

    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).

  • BVerwG, 21.08.1995 - 8 B 43.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach Erledigung

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Nach dem die gesetzliche Regelung des Revisionszulassungsverfahrens beherrschenden Grundkonzept soll ein Revisionsverfahren nur eröffnet werden, wenn die als Zulassungsgrund angeführte grundsätzliche Rechtsfrage oder die geltend gemachte Abweichung oder der gerügte Verfahrensmangel für die Entscheidung in der Hauptsache erheblich ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 52 und vom 21. August 1995 - BVerwG 8 B 43.95 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 279).

    Diese Entscheidungserheblichkeit muss, sofern dazu Veranlassung besteht, in der Beschwerdebegründung dargelegt werden (vgl. Beschlüsse vom 20. August 1993 a.a.O. S. 51 f. und vom 21. August 1995 a.a.O.), damit die Beschwerde zulässig ist.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt dagegen keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise außer Betracht lassen (vgl. dazu u.a. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1981 - BVerwG 5 C 67.80 - Buchholz 424.01 § 2 FlurbG Nr. 1 und Beschluss vom 8. Februar 1996 - BVerwG 9 B 418.95 - NJW 1996, 1553 = Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 272).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 27. November 2008 a.a.O. Rn. 8; BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 und vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 ).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beinhaltet unter anderem, dass die Parteien im Prozess hinreichend Gelegenheit haben müssen, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was aus ihrer Sicht zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig ist (vgl. u.a. BVerfG, Beschlüsse vom 14. April 1959 - 1 BvR 109/58 - BVerfGE 9, 261 und vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus BVerwG, 01.11.2013 - 8 B 3.13
    aa) Eine Aufklärungsrüge im Hinblick auf § 86 Abs. 1 VwGO setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung der Vorinstanz ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 372 S. 18 und vom 5. März 2010 - BVerwG 5 B 7.10 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 94 S. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

  • BVerwG, 08.10.2012 - 1 B 18.12

    Auslegungsmaßstab für die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung

  • BVerwG, 09.09.2011 - 8 B 15.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 06.06.2012 - 7 B 68.11

    Bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Zulassung eines Rahmenbetriebsplanes;

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 170/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Gestaltung des fairen Verfahrens im

  • BVerwG, 08.02.1996 - 9 B 418.95
  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

  • BVerwG, 28.04.1981 - 2 C 18.80

    Revisionsbegründung - Hinweispflicht des Vorsitzenden - Begründung der

  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerwG, 09.08.1978 - 7 C 79.77

    Verfahrensbeteiligter - Bevollmächtigter - Mündliche Verhandlung - Rechtliche

  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 67.80

    Anordnung einer Flurbereinigung - Einbeziehung von Grundstücken in ein

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